Mitwirkung zur Planungsstudie linkes Bielerseeufer

A5 in Vingelz Gottstatterhaus, Foto: Thomas Batschelet

Gestützt auf Art. 58 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 ist die Bevölkerung eingeladen, an der Mitwirkung zur Planungsstudie linkes Bielerseeufer teilzunehmen.

Die Planungsstudie zeigt auf, wie die Nationalstrasse A5 am linken Bielerseeufer langfristig saniert und die übrigen Mängel der Verkehrsinfrastruktur (SBB-Doppelspurlücke, Zweiradverkehr) behoben werden sollen. Es ist vorgesehen, die Ergebnisse der Planungsstudie in einen teilregionalen Richtplan zu überführen. Der Richtplan ist für die Behörden, nicht aber für die Grundeigentümer verbindlich. Der Wirkungsbereich umfasst die Standortgemeinden Biel, Tüscherz-Alfermée, Twann, Ligerz und La Neuveville.

Ihre Meinungen und Bemerkungen sind bis spätestens 8. Oktober 2004 an den Regionalplanungsverband Biel-Seeland, Bahnhofstarsse 38, 2500 Biel zu richten.


Der Vingelz-Leist wird selbstverständlich auch am Verfahren teilnehmen. Bemerkungen können bis zum 29.09.2004 auch an den Leist gerichtet werden.

Vingelz, 11.09.2004, Präsident Vingelz-Leist, Thomas Batschelet

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